Druckluft-Fachbuch › Kapitel 5: Verteilung & Speicherung › Gefährdungsbeurteilung Druckbehälter
Kapitel 5 · Thema 5.13
Gefährdungsbeurteilung für Druckluftbehälter: Vorgehen mit Muster zum Ausfüllen
Bevor ein Druckluftbehälter in Betrieb geht, muss der Arbeitgeber beurteilen, welche Gefahren von ihm ausgehen und wie er sie verhindert. So verlangt es die Betriebssicherheitsverordnung (§ 3). Das CE-Zeichen am Behälter ersetzt diese Beurteilung nicht. Die Gefährdungsbeurteilung legt fest, was getan wird, wer prüft, wann geprüft wird und wer dafür zuständig ist. Am Ende dieser Seite findest du ein Muster, das du direkt ausfüllen, drucken oder als PDF speichern kannst.
Der Hersteller beurteilt, ob Behälter oder Anlage sicher gebaut sind. Das Ergebnis ist das CE-Zeichen. Wer eine Kompressorstation aus mehreren Maschinen zu einer Gesamtanlage zusammenbaut, kann dabei selbst zum Hersteller werden. Der Betreiber beurteilt, ob der Behälter bei ihm vor Ort sicher betrieben wird. Um diese zweite Beurteilung geht es hier. Angaben des Herstellers darf der Betreiber übernehmen, soweit sie zu seinem Betrieb passen. Mehr zum Hersteller-Teil unter Maschinenrichtlinie und CE-Kennzeichnung (folgt).
Das Wichtigste auf einen Blick
| Punkt | Was gilt | Warum? |
|---|---|---|
| Wann? | vor der ersten Inbetriebnahme | Die Schutzmaßnahmen müssen stehen, bevor jemand mit dem Behälter arbeitet. |
| Wer? | der Arbeitgeber, mit fachkundiger Unterstützung | Fehlt ihm das Fachwissen, muss er sich fachkundig beraten lassen. |
| Was steht drin? | Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Prüfungen mit Fristen, Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle | Das ist der Mindestinhalt nach § 3 Abs. 8 BetrSichV. |
| Form | schriftlich oder elektronisch | Beides ist zulässig. |
| Aktualisieren | regelmäßig und immer, wenn an der Gesamtanlage etwas verändert wird | Zum Beispiel nach Umbau, neuem Kompressor, anderem Druck, Unfall oder wenn eine Maßnahme nicht wirkt. Auch „keine Änderung nötig“ wird mit Datum vermerkt. |
| Reihenfolge der Maßnahmen | technisch vor organisatorisch vor persönlich | Eine Maßnahme, die von selbst wirkt, ist sicherer als eine, an die jemand denken muss. |
So gehst du vor
- Unterlagen sammeln: Typenschild (Volumen, zulässiger Druck PS, zulässige Temperaturen TS), Betriebsanleitung, Konformitätserklärung, zulässige Zahl der Lastwechsel laut Hersteller. Dazu die Betriebsdaten: Aufstellungsort mit niedrigster und höchster Temperatur, höchster Druck der Kompressoren, Druckbereich im Betrieb und wie oft der Behälter drucklos wird.
- Gefährdungen ermitteln: Was kann am Behälter passieren? Die Liste unten hilft dabei.
- Bewerten: Ist der Schutz bereits gegeben, oder fehlt etwas?
- Maßnahmen festlegen: Was wird getan, wer ist zuständig, bis wann?
- Prüfungen und Fristen festlegen: Wer prüft vor der Inbetriebnahme und wiederkehrend, und in welchen Abständen? Siehe Prüfpflichten und Fristen.
- Wirksamkeit kontrollieren: Wirken die Maßnahmen? Ergebnis mit Datum eintragen.
- Dokumentieren und aktuell halten.
Die typischen Gefährdungen an einem Druckluftbehälter
| Gefährdung | Schutzmaßnahme |
|---|---|
| Bersten durch Überdruck | Liefert der Kompressor mehr Druck, als der Behälter verträgt, zum Beispiel 13 bar am 11-bar-Behälter, muss der Behälter mit einem Sicherheitsventil geschützt sein. Sicherheitsventil vorhanden, höchstens auf den zulässigen Druck PS eingestellt und groß genug für die gesamte Liefermenge aller Kompressoren. Absperrungen vor dem Sicherheitsventil gegen unbeabsichtigtes Schließen sichern. |
| Sicherheitsventil funktioniert nicht | Es kann festsitzen, verkleben oder korrodieren. Einmal im Jahr durch den Service-Techniker prüfen lassen. |
| Korrosion von innen durch Kondensat | Kondensat muss zuverlässig abgeleitet werden. Kondensatableiter bei den Kontrollgängen prüfen. Die innere Prüfung zeigt den Zustand. |
| Behälter außerhalb seiner zulässigen Temperaturen | Zulässige Temperaturen TS vom Typenschild mit den niedrigsten und höchsten Temperaturen am Aufstellungsort vergleichen. Ein Behälter für Innenaufstellung gehört nicht ins Freie. Bei Kälte unter der zulässigen Temperatur kann der Werkstoff spröde werden. |
| Einfrieren bei Aufstellung im Freien | Friert der Kondensatablass ein, sammelt sich immer mehr Wasser im Behälter und kann gefrieren. Kondensatablass frostsicher ausführen und im Winter besonders kontrollieren. |
| Ermüdung durch Lastwechsel | Zulässige Zahl der Lastwechsel laut Hersteller mit dem tatsächlichen Betrieb vergleichen (siehe unten). Behälter und Netz möglichst nicht täglich drucklos werden lassen. Ein ausreichend großer Behälter senkt die Zahl der Schaltspiele. |
| Öffnen oder Arbeiten unter Druck | Vor dem Öffnen muss der Behälter immer komplett drucklos sein. Absperren, entlüften, gegen Wiederbefüllen sichern und am Manometer prüfen, dass kein Druck mehr anliegt. |
| Beschädigung von außen | Anfahrschutz, standsichere Aufstellung. Einmal in der Woche beim Kontrollgang von außen auf Beschädigung, Rost und Undichtigkeiten ansehen. |
| Armaturen nicht erreichbar oder Angaben nicht lesbar | Manometer, Sicherheitsventil, Kondensatablass und Typenschild frei zugänglich und lesbar halten. |
| Lärm beim Abblasen | Abblaseöffnungen so ausrichten, dass niemand getroffen wird. Bei Arbeiten Gehörschutz bereithalten. |
| Heiße Oberflächen | Die Zuleitung vom Kompressor kann heiß sein. Isolieren oder kennzeichnen. |
Lastwechsel: Der Behälter atmet
Ein Behälter arbeitet wie ein Luftballon. Kommt Druck darauf, dehnt er sich ein wenig aus, wird die Luft abgelassen, zieht er sich wieder zusammen. Jeder dieser Lastwechsel beansprucht den Werkstoff, und auf Dauer führt das zur Materialermüdung. Darum ist jeder Behälter nur für eine bestimmte Zahl von Lastwechseln ausgelegt. Behälter für viele Lastwechsel müssen eigens dafür gebaut sein.
Ein Beispiel aus der Praxis: Ein Behälter ist für 1.000 Lastwechsel von 0 bar auf Betriebsdruck ausgelegt. Der Betrieb arbeitet acht Stunden am Tag. Nach Feierabend werden Netz und Behälter über die Leckagen drucklos, am nächsten Morgen wird wieder aufgepumpt. Das ist ein voller Lastwechsel pro Tag, und nach drei bis vier Jahren ist die zulässige Zahl erreicht. Hier sollte man dafür sorgen, dass die Anlage bis hinter dem Behälter immer unter Druck bleibt.
Auch die Druckwechsel im laufenden Betrieb zählen, meist rund 1 bar zwischen niedrigstem und höchstem Druck, manchmal auch deutlich mehr. Wie stark sie den Behälter belasten, hängt von seiner Auslegung ab. Das muss mit den Angaben des Herstellers abgeglichen werden.
Was passiert, wenn es falsch gemacht wird?
| Typischer Fehler | Folge |
|---|---|
| Keine Gefährdungsbeurteilung, weil der Behälter ein CE-Zeichen hat | Verstoß gegen die BetrSichV. Prüfungen und Zuständigkeiten sind nicht geregelt. |
| Behälter für Innenaufstellung im Freien aufgestellt | Er wird außerhalb seiner zulässigen Temperaturen betrieben, Kondensat kann einfrieren. Das sieht man in der Praxis häufig. |
| 11-bar-Behälter hinter einem 13-bar-Kompressor | Ohne passendes Sicherheitsventil kann der Behälter überlastet werden. Das kommt in der Praxis oft vor. |
| Behälter wird jeden Tag drucklos | Die zulässige Zahl der Lastwechsel ist nach wenigen Jahren erreicht. Gefahr von Ermüdungsrissen. |
| Beurteilung einmal gemacht und dann vergessen | Nach Erweiterungen stimmt sie nicht mehr, zum Beispiel ist das Sicherheitsventil für die neue Liefermenge zu klein. |
| Behälter unter Restdruck geöffnet | Deckel oder Schrauben können herausgeschleudert werden. Lebensgefahr. |
| Kondensatablass im Freien eingefroren | Wasser sammelt sich im Behälter, gefriert und kann ihn beschädigen. Das Speichervolumen sinkt. |
| Kontrollen nicht festgelegt | Rost, Undichtigkeiten oder ein defekter Kondensatableiter fallen erst bei der nächsten Prüfung auf. |
Muster: Gefährdungsbeurteilung für einen Druckluftbehälter
Fülle das Muster direkt hier aus. Prüfstelle und Höchstfristen werden aus Volumen und zulässigem Druck ermittelt. Mit dem Knopf am Ende kannst du es drucken oder als PDF speichern. Die Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen.
Gefährdungsbeurteilung Druckluftbehälter
Lastwechsel
Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
| Gefährdung / Schutzmaßnahme | Bewertung | Bemerkung, zuständig, bis wann |
|---|
Prüfungen und Kontrollen
Erstellt und überprüft
Unterschrift: ______________________________
Worauf du außerdem achten solltest
Sicherheitsventil
Einstellung, Größe und Prüfung.
→ Sicherheitsventile und Armaturen (folgt)Praxistipp
Nimm den wöchentlichen Blick auf die Behälter fest in den Kontrollgang auf: Manometer, Kondensatablass, Rost, Undichtigkeiten. Das dauert eine Minute. Und denk bei jeder Erweiterung der Kompressorstation an die Gefährdungsbeurteilung. Ein neuer Kompressor kann bedeuten, dass das Sicherheitsventil nicht mehr reicht.
Häufige Fragen
Brauche ich für einen Druckluftbehälter eine Gefährdungsbeurteilung?
Ja. Nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber vor der ersten Verwendung jedes Arbeitsmittels eine Gefährdungsbeurteilung machen, auch für Druckluftbehälter. Das CE-Zeichen ersetzt sie nicht.
Was muss in der Gefährdungsbeurteilung stehen?
Mindestens die Gefährdungen, die Schutzmaßnahmen, Art, Umfang und Fristen der Prüfungen und das Ergebnis der Wirksamkeitskontrolle. Weicht man von den technischen Regeln ab, muss außerdem drinstehen, wie die Sicherheit trotzdem erreicht wird.
Wann muss die Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?
Sie wird regelmäßig überprüft. Unsere Empfehlung: immer, wenn an der Gesamtanlage etwas verändert wird, zum Beispiel ein neuer Kompressor oder ein anderer Druck. Sofort aktualisiert werden muss sie außerdem bei sicherheitsrelevanten Änderungen, nach Unfällen oder neuen Erkenntnissen und wenn Maßnahmen nicht wirken. Auch wenn sich nichts ändert, wird die Überprüfung mit Datum vermerkt.
Wie viele Lastwechsel hält ein Druckluftbehälter aus?
Das legt der Hersteller fest. Manche Behälter sind nur für rund 1.000 Lastwechsel von 0 bar auf Betriebsdruck ausgelegt. Wird der Behälter jeden Arbeitstag drucklos, ist diese Zahl nach drei bis vier Jahren erreicht. Darum sollte die Anlage bis hinter dem Behälter unter Druck bleiben.
Was ist der Unterschied zur Risikobeurteilung des Herstellers?
Der Hersteller beurteilt, ob Behälter oder Anlage sicher gebaut sind, das Ergebnis ist das CE-Zeichen. Der Betreiber beurteilt, ob der Behälter bei ihm sicher betrieben wird. Die Angaben des Herstellers darf er dabei übernehmen.