Druckluft-FachbuchAus der Praxis für die Praxis Praxiswissen von Roland Rau, Sachverständiger für Druckluft-Gesamtanlagen Inhaltsverzeichnis
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Druckluft-Fachbuch › Kapitel 5: Verteilung & Speicherung › Druckbehälter: Prüfpflichten

Kapitel 5 · Thema 5.11

Druckbehälter: Prüfpflichten und Fristen nach der Betriebs­sicherheits­verordnung

Druckluftbehälter stehen unter Druck und speichern viel Energie. Deshalb schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vor, dass sie vor der ersten Inbetriebnahme und danach regelmäßig geprüft werden. Wer prüft und wie oft, hängt vom Produkt aus zulässigem Druck und Volumen ab, kurz PS · V in bar · Liter. Das gilt nicht nur für den großen Behälter in der Station, sondern auch für Filtergehäuse, Trocknerbehälter und andere Druckgeräte. Jeder Behälter wird dabei für sich eingestuft.

Lesezeit ca. 6 Minuten · mit Prüfpflicht-Rechner · Stand Oktober 2026 (BetrSichV, Anhang 2 Abschnitt 4)

Wer prüft? Die Einstufung nach PS · V

Für Druckbehälter mit Luft (Gase der Fluidgruppe 2) gilt:

BehälterPrüfung vor InbetriebnahmeWiederkehrende Prüfung
PS · V bis 50 bar · lnicht überwachungsbedürftig. Der Behälter ist ein Arbeitsmittel, Art und Umfang der Prüfung legt der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung fest.
PS · V über 50 bis 200 bar · l
(V bis 200 l, PS über 0,5 bar)
befähigte Personbefähigte Person
V über 200 l, PS über 0,5 bis 1 barbefähigte Personbefähigte Person
PS · V über 200 bis 1.000 bar · lZÜSbefähigte Person
PS · V über 1.000 bar · lZÜSZÜS

ZÜS = zugelassene Überwachungsstelle. PS = maximal zulässiger Druck laut Typenschild, nicht der Betriebsdruck. V = Volumen des einzelnen Behälters in Litern. Stand Oktober 2026, maßgeblich ist immer der aktuelle Text der BetrSichV.

Die Prüffristen

PrüfungHöchstfristWas wird gemacht?
Äußere Prüfung2 JahreSichtprüfung von außen im Betrieb. Entfällt bei Behältern, die nicht feuer-, abgas- oder elektrisch beheizt sind, also bei üblichen Druckluftbehältern.
Innere Prüfung5 JahrePrüfung der Innenseite, zum Beispiel auf Korrosion durch Kondensat.
Festigkeitsprüfung10 JahrePrüfung, ob der Behälter dem Druck noch sicher standhält.

Diese Höchstfristen gelten für Behälter, die eine ZÜS prüfen muss. Bei Behältern, die eine befähigte Person prüft, legt der Arbeitgeber die Fristen selbst fest, höchstens 10 Jahre. Die Fristen müssen spätestens sechs Monate nach der Inbetriebnahme ermittelt und in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Zeigt der Zustand des Behälters, dass kürzere Abstände nötig sind, zum Beispiel wegen Korrosion, dann gelten kürzere Fristen.

Warum jeder Behälter für sich zählt

Stehen zwei Behälter mit je 500 Litern nebeneinander, wird nicht 1.000 Liter gerechnet. Jeder Behälter wird mit seinem eigenen Volumen und seinem eigenen zulässigen Druck eingestuft. Genauso zählen Filtergehäuse, Adsorptionstrockner-Behälter und Wasserabscheider als eigene Druckgeräte. Ein kleines Filtergehäuse fällt oft unter 50 bar · l, ein großes nicht. Darum gehört jedes Druckgerät der Anlage in die Liste.

Was passiert, wenn es falsch gemacht wird?

Typischer FehlerFolge
Mit dem Betriebsdruck statt mit PS gerechnetDer Behälter wird zu niedrig eingestuft, die vorgeschriebene Prüfstelle fehlt.
Volumen mehrerer Behälter zusammengezähltFalsche Einstufung, oft zu streng, manchmal zu locker.
Filter- und Trocknerbehälter vergessenPrüfpflichtige Druckgeräte laufen ungeprüft.
Keine Fristen festgelegtDer Betreiber verstößt gegen die BetrSichV. Bei einem Schaden kann er haften.
Kondensat bleibt im Behälter stehenDer Behälter rostet von innen. Das zeigt erst die innere Prüfung, im schlimmsten Fall zu spät.
Unterlagen fehlenPrüfungen werden schwierig oder teurer, im Zweifel muss nachgeprüft werden.

So rechnest du: Welche Prüfung braucht mein Behälter?

PS (bar) × V (Liter) = PS · V (bar · l)Beispiel 1: Behälter 1.000 l, PS 11 bar: 11 × 1.000 = 11.000 bar · l. Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrend durch die ZÜS.
Beispiel 2: Behälter 90 l, PS 11 bar: 990 bar · l. Vor Inbetriebnahme ZÜS, wiederkehrend befähigte Person.
Beispiel 3: Filtergehäuse 10 l, PS 16 bar: 160 bar · l. Beide Prüfungen durch eine befähigte Person.
PS · V–
Prüfung vor Inbetriebnahme–
Wiederkehrende Prüfung–
Fristen–

Orientierung für Druckbehälter mit Luft, nicht beheizt, Stand Oktober 2026. Der Rechner ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung. Im Zweifel die ZÜS oder eine befähigte Person fragen.

Diese Unterlagen gehören zu jedem Behälter

UnterlageWozu?
Konformitätserklärung und BetriebsanleitungZeigen, wofür der Behälter gebaut ist (PS, Volumen, Temperaturen).
Prüfbescheinigung vor InbetriebnahmeNachweis der ersten Prüfung.
Gefährdungsbeurteilung mit PrüffristenLegt fest, wer wann prüft.
Prüfberichte der wiederkehrenden PrüfungenZeigen den Zustand über die Jahre.
Liste aller Druckgeräte der AnlageDamit kein Filter- oder Trocknerbehälter vergessen wird.

Worauf du außerdem achten solltest

Sicherheitsventil

Jeder Behälter braucht ein passendes Sicherheitsventil, eingestellt höchstens auf den zulässigen Druck.

→ Sicherheitsventile und Armaturen (folgt) (folgt)

Gefährdungsbeurteilung

Hier werden Prüfungen und Fristen festgelegt.

→ Gefährdungsbeurteilung (folgt) (folgt)

Behältergröße

Wie groß der Behälter sein sollte.

→ Behälter dimensionieren

Kondensat ableiten

Stehendes Kondensat lässt den Behälter von innen rosten.

→ Kondensatableiter

Praxistipp

Aus der Praxis des Sachverständigen

Geh einmal durch die ganze Anlage und schreib jedes Druckgerät mit Volumen und PS vom Typenschild auf: Behälter, Filtergehäuse, Trocknerbehälter, Wasserabscheider. Rechne für jedes PS · V und trag Prüfstelle und Fristen ein. Diese Liste ist die Grundlage der Gefährdungsbeurteilung, und bei jeder Prüfung sparst du Zeit.

Häufige Fragen

Ab wann ist ein Druckluftbehälter prüfpflichtig?

Bis 50 bar · l ist er nicht überwachungsbedürftig, wird aber als Arbeitsmittel nach Gefährdungsbeurteilung geprüft. Über 50 bar · l gelten Prüfungen vor Inbetriebnahme und wiederkehrend, über 200 bar · l vor Inbetriebnahme durch die ZÜS, über 1.000 bar · l auch wiederkehrend durch die ZÜS.

Wie oft muss ein Druckluftbehälter geprüft werden?

Bei ZÜS-pflichtigen Behältern höchstens alle 5 Jahre innen und alle 10 Jahre Festigkeit. Die äußere Prüfung alle 2 Jahre entfällt bei nicht beheizten Behältern. Bei Prüfung durch eine befähigte Person legt der Arbeitgeber die Fristen fest, höchstens 10 Jahre.

Rechne ich mit Betriebsdruck oder zulässigem Druck?

Mit dem maximal zulässigen Druck PS vom Typenschild, nicht mit dem Druck, mit dem die Anlage gerade läuft.

Werden mehrere Behälter zusammengerechnet?

Nein. Jeder Behälter und jedes Druckgerät wird mit seinem eigenen Volumen und PS eingestuft. Auch Filtergehäuse und Trocknerbehälter gehören dazu.

Roland Rau

Roland Rau, Sachverständiger für Druckluft-Gesamtanlagen inkl. Peripherie (zertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Geschäftsführer der Roland Rau Air-Expert GmbH. Mehr zum Autor

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